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Erbrecht

Erbrecht ist emotional. Gerade weil es sich um Streitigkeiten in der Familie handelt, werden erbrechtliche Konflikte häufig gefühlsbetont und mitunter unsachlich ausgetragen. Zuneigung und persönliches Gerechtigkeitsempfinden können nicht nur die Testamentsgestaltung beeinflussen, sondern können im Erbfall bei den Hinterbliebenen zu Missstimmungen führen. Daher sehen wir zunächst unsere Aufgabe bei Mandatsbeginn, Ihre familiäre Situation und Ihre Interessen und Ziele zu erfassen, um eine Strategie zu erarbeiten, die Sie an Ihr Ziel bringt.

Wir beraten unsere Mandant*innen bei der Regelung ihres Nachlasses und erstellen ihnen ihre Testamente oder Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Erben unsere Mandant*innen, begleiten und beraten wir sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Wir vertreten Sie bei Erbstreitigkeiten und setzen uns mit der Lösung der Konflikte innerhalb einer Erbgemeinschaft auseinander.

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Das Erbrecht – eine Übersicht

Das Erbrecht ist ein wichtiger Bereich des deutschen Rechts, der sich mit der Weitergabe von Vermögen und Schulden nach dem Tod einer Person befasst. Welche Dinge regelt das Erbrecht?

Gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die in drei Ordnungen unterteilt ist und die Verwandtschaftsverhältnisse berücksichtigt.

Testamentarische Verfügung

Mithilfe eines Testaments oder Erbvertrags kann der Erblasser die Verteilung seines Vermögens individuell gestalten.

Pflichtteil

Nahe Angehörige haben Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil, selbst wenn sie im Testament übergangen wurden.

Erbschaftssteuer

Erbschaften sind steuerpflichtig, wobei Freibeträge und Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad variieren.

Erbengemeinsschaft

Eine Erbengemeinschaft ist eine rechtliche Konstellation, in der mehrere Personen gemeinschaftlich als Erben einer verstorbenen Person auftreten und das Erbe gemeinschaftlich verwalten.

Erbauseinandersetzung

Im Falle von Erbengemeinschaften ist eine Aufteilung des Erbes notwendig, die durch Teilungsversteigerung oder Erbauseinandersetzungsvertrag erfolgen kann.

Was ist das Erbrecht und wozu dient es?

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person befasst. Es regelt, wer nach dem Tod eines Erblassers dessen Vermögen erhält und in welchem Umfang. Ziel des Erbrechts ist es, eine gerechte und geordnete Übertragung von Vermögenswerten auf die Erben sicherzustellen und Streitigkeiten zwischen den Beteiligten zu vermeiden.

Es gibt zwei Hauptarten von Erbrecht: gesetzliches Erbrecht und testamentarisches Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht greift, wenn keine letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder Erbvertrag, vorliegt. Hierbei bestimmt das Gesetz die Erben und deren Erbquoten. Das testamentarische Erbrecht hingegen beruht auf den Verfügungen des Erblassers, die in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten wurden.

Neben der Vermögensverteilung kümmert sich das Erbrecht auch um Themen wie Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Es ist wichtig, sich mit dem Erbrecht vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass das eigene Vermögen nach dem Tod entsprechend den persönlichen Wünschen verteilt wird.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt wann

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn keine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) vorliegt. Sie regelt, welche Verwandten das Erbe nach dem Verstorbenen erhalten. Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt:

1. Ordnung: direkte Nachkommen

  • Kinder, Enkel, Urenkel; Enkel erben nur, wenn ihr Elternteil vorverstorben ist.

2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen

  • Verstorbene Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen; Geschwister erben nur, wenn keine Erben der 1. Ordnung vorhanden sind.

3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen

  • Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen; treten in Kraft, wenn keine Erben der 1. und 2. Ordnung vorhanden sind.

4. Ordnung und weitere: entferntere Verwandte

  • Urgroßeltern und deren Nachkommen; gelten, wenn keine Erben der vorherigen Ordnungen vorhanden sind.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erben neben Verwandten. Die Erbquote variiert je nach Güterstand und den vorhandenen Verwandten. Zu beachten ist, dass es auch Pflichtteilansprüche für nahe Verwandte gibt.

Wie kann man ein Testament aufsetzen und was muss dabei beachtet werden?

Ein Testament ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Erbe nach Ihrem Willen verteilt wird. Dabei gilt es einiges zu beachten:

1. Testament verfassen

  • Handschriftlich auf Papier schreiben
  • Vollständiger Name, Datum und Ort angeben
  • Erben und deren Anteile am Erbe festlegen
  • Alternativerben bestimmen für den Fall, dass der Haupterbe vorverstirbt

2. Besondere Vermögensgegenstände

  • Immobilien, Schmuck oder Kunstwerke gesondert auflisten
  • Begünstigte und deren Anteile an diesen Gegenständen festlegen

3. Pflichtteilansprüche berücksichtigen

  • Enge Verwandte, wie Kinder und Ehepartner, haben Anspruch auf einen Pflichtteil
  • Pflichtteil kann nicht entzogen werden, außer in Ausnahmefällen

4. Testamentsvollstrecker benennen

  • Vertrauenswürdige Person bestimmen, die die Umsetzung des Testaments überwacht

5. Testament sicher aufbewahren

  • Hinterlegung beim Notar oder Amtsgericht empfohlen

Was sind Pflichtteilsansprüche und wer hat Anspruch darauf?

Pflichtteilsansprüche sind gesetzliche Mindestansprüche, die bestimmten Erben zustehen, um sie vor einer gänzlichen Enterbung zu schützen. Diese Ansprüche bestehen unabhängig von testamentarischen Verfügungen und können nicht entzogen werden.

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören:

  1. Abkömmlinge des Erblassers: Kinder, Enkel und Urenkel
  2. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  3. Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind

Der Pflichtteil besteht in der Regel aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geldwert ausgezahlt. Um einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, muss der Berechtigte innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung seinen Anspruch anmelden.

Erbschaftssteuer: Wann fällt sie an und wie hoch ist sie?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung anfällt. Sie wird in Deutschland nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) erhoben.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Erbschaftssteuer wird fällig, wenn eine Person nach dem Tod eines Erblassers Vermögen erbt. Der Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden unterliegt ebenfalls der Erbschaftssteuer.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe. In Deutschland gibt es drei Steuerklassen und verschiedene Freibeträge. Die Steuersätze liegen zwischen 7% und 50%. Je näher die Verwandtschaft, desto günstiger die Steuerklasse und desto höher der Freibetrag.

Zusammengefasst hängt die Erbschaftssteuer von der Höhe des Vermögens, dem Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab. Die genauen Steuersätze und Freibeträge können im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nachgelesen werden.

Was passiert bei einer Erbengemeinschaft und wie kann man diese auflösen?

Was ist eine Erbengemeinschaft?

  • Definition: mehrere Erben erben gemeinsam einen Nachlass
  • Entstehung: z.B. durch Testament oder gesetzliche Erbfolge

Rechte und Pflichten der Erbengemeinschaft

  • gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
  • keine Einzelerbfolge möglich
  • Auseinandersetzungsanspruch: jeder Erbe hat das Recht, die Auflösung zu verlangen

Auflösung der Erbengemeinschaft

  • einvernehmliche Aufteilung: Erben einigen sich auf Aufteilung des Nachlasses
  • Teilungsversteigerung: z.B. bei Immobilien, wenn Einigung nicht möglich ist
  • Erbauseinandersetzungsklage: bei Uneinigkeit kann gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden

Wichtige Begriffe im Erbrecht: Erblasser, Erbe, Nachlass, Vermächtnis, etc.

  • Erblasser: Die Person, die verstorben ist und deren Nachlass auf die Erben übertragen wird.
  • Erbe: Eine Person oder Organisation, die vom Erblasser als Empfänger des Nachlasses bestimmt wurde.
  • Nachlass: Die Gesamtheit der Vermögenswerte und Schulden, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hinterlässt.
  • Vermächtnis: Eine Verfügung im Testament, die eine bestimmte Sache oder einen Geldbetrag an einen bestimmten Empfänger zuweist.
  • Testament: Die schriftliche Erklärung des Erblassers, wie sein Nachlass verteilt werden soll.
  • Pflichtteil: Der gesetzlich festgelegte Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, wenn sie im Testament übergangen wurden.

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