Erbrecht
Erbrecht ist emotional. Gerade weil es sich um Streitigkeiten in der Familie handelt, werden erbrechtliche Konflikte häufig gefühlsbetont und mitunter unsachlich ausgetragen. Zuneigung und persönliches Gerechtigkeitsempfinden können nicht nur die Testamentsgestaltung beeinflussen, sondern können im Erbfall bei den Hinterbliebenen zu Missstimmungen führen. Daher sehen wir zunächst unsere Aufgabe bei Mandatsbeginn, Ihre familiäre Situation und Ihre Interessen und Ziele zu erfassen, um eine Strategie zu erarbeiten, die Sie an Ihr Ziel bringt.
Wir beraten unsere Mandant*innen bei der Regelung ihres Nachlasses und erstellen ihnen ihre Testamente oder Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Erben unsere Mandant*innen, begleiten und beraten wir sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Wir vertreten Sie bei Erbstreitigkeiten und setzen uns mit der Lösung der Konflikte innerhalb einer Erbgemeinschaft auseinander.