Gastschulvertrag
Unterbringung in einem low-risk-Malaria-Gebiet im Rahmen eines Gastschulvertrages kann Mangel darstellen. Die Kündigung des Gastschulvertrages kann dann zulässig sein.
Die Unterbringung eines Schülers/ einer Schülerin in einem Malaria Risikogebiet (hier niedriges Risiko) kann einen Mangel des Reisevertrages darstellen. Der Mangel des Gastschulvertrages berechtigt zur Kündigung. (mehr …)