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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten von Immobilien, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt werden.

Fachanwältin Schultz, spezialisiert in diesem Rechtsgebiet, berät Sie als Eigentümer*in, Eigentümer*innengemeinschaft, Verwalter*in, Investor*in oder Wohnungsbaugesellschaft.

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen und haben dabei auch soziale Aspekte im Blick. Wohneigentum bedeutet meist eine langfristige Bindung an die weiteren Wohnungseigentümer.

Wir beraten und vertreten Sie als Wohnungseigentümer*in und Wohnungseigentümergemeinschaft sowohl beim Erwerb und der Veräußerung von Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht oder Dauerwohnrecht. 

Wir beantworten Fragen und beraten und vertreten unsere Mandant*innen zu den Rechten und Pflichten der Gemeinschaft, von Gebrauchsregeln, Eigentümerversammlungen, Fragen zur Unauflöslichkeit der Gemeinschaft oder aber der Entziehung des Wohnungseigentums und Einforderung von Hausgeld.

Wir beschäftigen uns unter anderem mit folgenden Aufgabenstellungen:

 

 

  • Bildung von Wohnungs- und Teileigentum
    • Teilungserklärung
    • Teilungsvertrag
    • Sondereigentum
    • Aufteilungsplan und Abgeschlossenheits­bescheinigung
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum
    • Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Klärung der Verantwortlichkeiten, wer muss für welche Kosten aufkommen
  • Verwalter und Verwaltungsbeirat
    • Bestellung des (Haus-)Verwalters
    • Pflichten und Befugnisse des Verwalters
  • bauliche Änderungen
  • Wohngeld
  • zweckwidrige Nutzung des Wohneigentums
  • Entziehung des Wohneigentums
  • Eigentümerversammlung
    • Stimmrecht
    • Anspruch auf Protokollberichtigung
    • Beschlussmängel
    • Nichtigkeit von Beschlüssen
    • Beschlussanfechtung

    Sie möchten unsere Hilfe zum Wohneigentumsrecht in Anspruch nehmen?

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    Das Wohneigentumsrecht – eine Übersicht

    Das Wohneigentumsrecht befasst sich mit den rechtlichen Regelungen und Bestimmungen, die den Erwerb, die Nutzung und die Verwaltung von nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Immobilien betreffen.

    Im Wohneigentumsrecht werden vor allem zwei Aspekte behandelt: das Wohnungseigentum und das Teileigentum. Beim Wohnungseigentum erwirbt eine Person das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Teil einer Immobilie, während das Teileigentum sich auf Räume bezieht, die nicht als Wohnungen genutzt werden, wie beispielsweise gewerbliche genutzte Räume, Kellerräume oder Garagen.

    Das Wohneigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnanlage oder eines Gebäudes. Es umfasst Themen wie die Eigentümerversammlung, die Beschlussfassung, die Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Verwalter sowie die Kostenverteilung und die Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen.

    Die Eigentümer einer Wohnanlage bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft gemeinschaftliche Entscheidungen, z.B. über Instandhaltungsmaßnahmen oder die Auswahl eines Verwalters. Die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer werden durch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung festgelegt.

    Im Wohneigentumsrecht wird zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Das Sonder­eigentum umfasst die Wohnungen oder Räume, die von den einzelnen Eigentümern genutzt können. Das Gemeinschaftseigentum hingegen betrifft die gemeinschaftlichen Flächen und Einrichtungen, wie beispielsweise das Treppenhaus, den Garten oder das Dach, die von allen Eigentümern gemeinschaftlich genutzt und verwaltet werden müssen.

    Das Wohneigentumsrecht dient dazu, das Zusammenleben und die Verwaltung innerhalb einer Wohnanlage zu regeln und ein harmonisches Miteinander der Eigentümer zu gewährleisten. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen des Wohneigentumsrechts zu verstehen und die Teilungserklärung sowie die Gemeinschaftsordnung sorgfältig zu prüfen, um seine Rechte und Pflichten als Eigentümer zu kennen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

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