Grundstückskaufvertrag prüfen lassen
Wir informieren Sie gern, welche Fragen beim Kauf bzw. Verkauf Ihres Grundstücks zu beachten sind. Es ist wichtig, die Zeit und das Honorar für eine anwaltliche Prüfung des Grundstückskaufvertrages zu investieren. Der Notar vertritt nicht Ihre individuellen Interessen und darf Sie dazu auch nicht beraten. Er nimmt eine neutrale und objektive Stellung ein und berät und betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch im Hinblick auf den Grundstückskaufvertrag.
Wir führen ein ausführliches Beratungsgespräch durch und kennen dadurch Ihre individuelle Situation und können den Grundstückskaufvertrag auf Ihre Bedürfnisse hin überprüfen und abändern, sei es als Verkäufer oder als Käufer.
Auch in den sonstigen Vertragsunterlagen, wie etwa
- Grundbuchauszug (Dienstbarkeiten, Grundschulden)
- der Flurkarte (Lage des Grundstücks)
- der Teilungserklärung nebst Aufteilungserklärung und Aufteilungsplan (Umfang des Sondereigentums nebst Lage)
- Gemeinschaftsordnung (Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer)
- Baubeschreibung
- Mietverträge (unwirksame Klauseln, Befristung, Eigenbedarf, Mieterhöhungspotenzial)
- Beschlusssammlung (Rechte und Pflichten aufgrund von Beschlüssen der WEG)
können Risiken versteckt sein, die ein juristischer Laie nicht im Blick hat. Daher nehmen wir auch diese Unterlagen in den Fokus unserer anwaltlichen Beratung. Die vielfältigen rechtlichen Besonderheiten haben wir im Blick und weisen Sie auf die Tücken hin.
Liegt Ihnen bereits ein notarieller Grundstückskaufvertragsentwurf vor, ergeben sich sicherlich schnell viele Fragen allein aus der verwendeten juristischen Fachsprache. Ist der Notarvertrag nicht individualisiert oder stammt er von der anderen Vertragspartei, sind häufig bestimmte Vertragsklauseln nachteilig oder nur oberflächlich angesprochen, welche in Ihrem Einzelfall relevant sein können. Beachten Sie, dass der Notar regelmäßig nur einen Standardvertrag ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls zur Verfügung stellt. Dies führt zu Rechtsrisiken, welche bei den hohen Investitionssummen eines Immobilienkaufs vermieden werden sollten.
Daher zögern Sie nicht und rufen uns an. Wir wissen um die kurzen Zeitspannen zwischen Erhalt des Grundstückskaufvertragsentwurfs und dem Notartermin. Wir stehen Ihnen deshalb gern auch kurzfristig zur Verfügung.