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Grundstückskaufvertrag prüfen lassen

Wir informieren Sie gern, welche Fragen beim Kauf bzw. Verkauf Ihres Grundstücks zu beachten sind. Es ist wichtig, die Zeit und das Honorar für eine anwaltliche Prüfung des Grundstückskaufvertrages zu investieren. Der Notar vertritt nicht Ihre individuellen Interessen und darf Sie dazu auch nicht beraten. Er nimmt eine neutrale und objektive Stellung ein und berät und betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch im Hinblick auf den Grundstückskaufvertrag.

Wir führen ein ausführliches Beratungsgespräch durch und kennen dadurch Ihre individuelle Situation und können den Grundstückskaufvertrag auf Ihre Bedürfnisse hin überprüfen und abändern, sei es als Verkäufer oder als Käufer.

Auch in den sonstigen Vertragsunterlagen, wie etwa

  • Grundbuchauszug (Dienstbarkeiten, Grundschulden)
  • der Flurkarte (Lage des Grundstücks)
  • der Teilungserklärung nebst Aufteilungserklärung und Aufteilungsplan (Umfang des Sondereigentums nebst Lage)
  • Gemeinschaftsordnung (Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer)
  • Baubeschreibung
  • Mietverträge (unwirksame Klauseln, Befristung, Eigenbedarf, Mieterhöhungspotenzial)
  • Beschlusssammlung (Rechte und Pflichten aufgrund von Beschlüssen der WEG)

können Risiken versteckt sein, die ein juristischer Laie nicht im Blick hat. Daher nehmen wir auch diese Unterlagen in den Fokus unserer anwaltlichen Beratung. Die vielfältigen rechtlichen Besonderheiten haben wir im Blick und weisen Sie auf die Tücken hin.

Liegt Ihnen bereits ein notarieller Grundstückskaufvertragsentwurf vor, ergeben sich sicherlich schnell  viele Fragen allein aus der verwendeten juristischen Fachsprache. Ist der Notarvertrag nicht individualisiert oder stammt er von der anderen Vertragspartei, sind häufig bestimmte Vertragsklauseln nachteilig oder nur oberflächlich angesprochen, welche in Ihrem Einzelfall relevant sein können. Beachten Sie, dass der Notar regelmäßig nur einen Standardvertrag ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls zur Verfügung stellt. Dies führt zu Rechtsrisiken, welche bei den hohen Investitionssummen eines Immobilienkaufs vermieden werden sollten.

Daher zögern Sie nicht und rufen uns an. Wir wissen um die kurzen Zeitspannen zwischen Erhalt des Grundstückskaufvertragsentwurfs und dem Notartermin. Wir stehen Ihnen deshalb gern auch kurzfristig zur Verfügung.

Und was kostet das?

Wir bieten Ihnen die komplexe Beratung, wir führen persönliche Gespräche mit Ihnen, um Ihre Interessen und Pläne zu kennen, wir formulieren falls erforderlich notwendige Vertragsänderungen, alles zum Festpreis. Dieser orientiert sich an der Höhe des Kaufpreises. Bis zum einem Kaufpreis von 250.000,00 € berechnen wir 1 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer. Ist der Kaufpreis höher, sind es 0,5 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer. Wir nehmen uns Zeit für die Prüfung. Sie wollen viel Geld für ein Grundstück ausgeben. Lassen Sie sich diese Investition durch professionelle und individuelle Beratung absichern. Verlassen Sie sich nicht allein auf die notarielle Beratung, diese hat aufgrund der Neutralität des Notars nicht Ihre individuellen Interessen im Blick. “Billiganbieter” sind billig, weil sie aufgrund ihres Preises keine persönliche, individuelle Beratung und keine gründliche Prüfungen durchführen, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

Kennen Sie das? Billig, schnell und gut gibt es nicht, Sie können nur zwei von drei Varianten wählen. Wir haben uns entschieden nur “schnell und gut” anzubieten, dass ist dann eben nicht billig…

 

 

 

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