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Beratung zu Schönheitsreparaturen, bundesweit!

Sie kennen das auch? Sie möchten oder müssen aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen umziehen? Sie wohnen schon eine Weile in der alten Wohnung und sind sich unsicher, was sie vor der Wohnungsübergabe tun müssen? Sie finden die Forderungen des Vermieters für eine Abnahme überzogen und nicht rechtens, denn Ihr Vermieter verlangt Schönheitsreparaturen.

Sie stellen sich daher die Frage: “Muss ich bei Auszug renovieren oder nicht?”

Die Rechtslage ist kompliziert und ohne Kenntnisse der Rechtsprechung der vergangenen 30 Jahre nicht zu verstehen.

  • Wir verschaffen Ihnen Klarheit, ob Sie sich den Aufwand von Schönheitsreparaturen und die Kosten einer Renovierung als Mieter sparen können.
  • Wir überprüfen Ihre Vertragsunterlagen und sie erhalten in einem persönlichen Telefonat mit Fachanwältin für Mietrecht Mona Schultz Rechtsklarheit und Handlungsempfehlungen zu den Schönheitsreparaturen.
  • Wir informieren Sie darüber, was Ihre Pflichten, aber auch Ihre Rechte als Mieter bei einem Auszug sind.
  • Wir sagen Ihnen, was der Vermieter verlangen darf und was nicht.
  • Wir erklären Ihnen, was Schönheitsreparaturen sind und wo Ihre Pflichten enden und die des Vermieters beginnen.

Wir helfen Ihnen, einen für Sie guten und günstigen Weg für die erfolgreiche Wohnungsabnahme zu finden, so dass Sie sich auf Ihr neues Zuhause konzentrieren können.

Das Angebot für eine telefonische Erstberatung richtet sich ausschließlich an Wohnungsmieter.

Termine innerhalb von 3 Werktagen möglich. Preis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer: 150,00 €

 

Sie möchten eine schnelle Erstberatung bei einer Forderung Ihres Vermieters nach Schönheitsreparaturen?

So geht’s:

  1. Senden Sie uns das hier verlinkte Formular zurück.
  2. Sie erhalten von uns einen Termin sowie die Rechnung für die Beratung zu Schönheitsreparaturen
  3. Sie senden uns die Vertragsunterlagen zu (Mietvertrag, Übergabeprotokolle und ggf. Schriftverkehr mit Vermieter)
  4. Sie zahlen den Rechnungsbetrag
  5. Die Rechtsberatung findet im Rahmen eines persönlichen Telefonats oder einer Videokonferenz statt

Bitte senden Sie das ausgefüllte Anfrageformular an diese Adresse:

sekretariat@rwsr-anwalt.de