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Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wegen falscher oder fehlender Belehrung

Verbrauchern kann ein Widerrufsrecht bei Maklerverträgen zustehen. Das Widerrufsrecht spielt eine wichtige Rolle im Verbraucherschutz und ermöglicht es Verbrauchern, geschlossene Verträge rückgängig zu machen. Der Gesetzgeber möchte Verbraucher davor schützen, möglicherweise in einer Drucksituation oder übereilt getroffene Entscheidungen, widerrufen zu können.

Auch im Zusammenhang mit Maklerverträgen besteht ein solches Widerrufsrecht, dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 01.12.2022, Az.: I ZR 28/22 bestätigt.

Was ist das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen?

Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen ermöglicht es Verbrauchern, innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag zu widerrufen und somit von ihren Verpflichtungen zurückzutreten. Dieses Recht steht ihnen zu, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Fernabsatz abgeschlossen wurde, beispielsweise online oder am Telefon. Die Länge der Frist ist abhängig davon, ob der Makler den Verbraucher über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt hat.

Liegt ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht vor?

Die Belehrung über das Widerrufsrecht ist von entscheidender Bedeutung, da sie dem Verbraucher ermöglicht, von seinem Widerrufsrecht Kenntnis zu nehmen. Gemäß der aktuellen BGH-Rechtsprechung (Az.: I ZR 28/22) müssen Makler Verbraucher klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht informieren. Fehlt eine solche Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann der Verbraucher den Maklervertrag auch noch nach Ablauf der üblichen Widerrufsfrist widerrufen. Ob die Belehrung ordnungsgemäß ist, ist von vielen Faktoren ab, hier ist vorallem die Rechtsprechung zu beachten. Nehmen Sie unsere rechtliche Beratung in Anspruch, wir schätzen für Sie ein, ob der Vertrag widerrufen werden kann.

Wie lang ist die Widerrufsfrist?

Ist die Widerrufsrechtsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage. Ist die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß, können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen den Maklervertrag widerrufen.

Konsequenzen für Makler und Verbraucher

Für Makler bedeutet die aktuelle BGH-Entscheidung, dass sie ihre Informationspflichten ernst nehmen müssen. Eine klare und verständliche Belehrung über das Widerrufsrecht ist unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Verstöße gegen diese Pflicht können dazu führen, dass Verträge auch noch nach Ablauf der üblichen Widerrufsfrist widerrufen werden können. Für Verbraucher bietet die BGH-Rechtsprechung eine stärkere Absicherung.