Daher: Lassen Sie sich vor Ihrem Auszug aus Ihrem Eigenheim anwaltlich beraten!
Vergleichbarer Artikel: https://www.rwsr-anwalt.de/2022/03/29/spekulationssteuer-bei-scheidung/#more-492
Kein sofortiger Auszug bei bei/nach Trennung aus Ihrem Eigenheim! Ziehen Sie nicht sofort aus Ihrem Eigenheim aus! Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten! Stichwort: Spekulationssteuer, neuer Wohnsitz, Unterhaltsansprüche, ungeklärtes Umgangsrecht.
Immer wieder passiert es, dass Mandanten*innen nach der Trennung aus der in ihrem Eigentum stehenden Immobilie ausziehen, ohne jedoch die sogenannten Scheidungsfolgen abschließend geregelt zu haben. Mit einem sofortigen Auszug werden auch die rechtlichen Weichen gestellt, die sich meistens nachteilig für den/die Ausgezogenen*inne auswirken. Diese spiegeln sich nicht nur in einem ungeklärten Umgang mit gemeinsamen Kindern wider, sondern können auch zu finanziellen Verlusten führen.
Daher: Lassen Sie sich vor Ihrem Auszug aus Ihrem Eigenheim anwaltlich beraten!
Vergleichbarer Artikel: https://www.rwsr-anwalt.de/2022/03/29/spekulationssteuer-bei-scheidung/#more-492
Bei Eigentum an Immobilien der Eheleute kann bei Scheidung und Trennung Spekulationssteuer anfallen.
Bei Scheidung oder Trennung wird häufig das selbstbewohnte Eigenheim, das im Eigentum beider Eheleute steht, auf eine:n Ehepartner:in übertragen oder insgesamt an Dritte veräußert. Hierbei kann Spekulationssteuer anfallen. (mehr …)