0331 5054432 info@rwsr-anwalt.de

Ausgleichsanspruch nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaft und ihre Ausgleichsansprüche nach Beendigung

Scheitert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, sind Regelungen hinsichtlich des gemeinsam erworbenen Eigentums und gemeinsam eingegangener Verbindlichkeiten zu  treffen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft und ihre Vermögensverhältnisse

Grundsätzlich findet bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kein Zugewinnausgleich wie zwischen Ehegatten statt. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH werden gemeinschaftsbezogene Zuwendungen der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – sofern nichts anderes geregelt ist – grundsätzlich nicht ausgeglichen. Die Beiträge, die der eine Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen geleistet hat, verbleiben auch nach der Trennung beim Empfänger.

Ausnahme: Wenn die Zuwendung (weit) über das gewöhnliche Maß hinaus geht, kann ein Ausgleich nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über den Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht kommen, BGH, Urteil vom 09.07.2008, Az. XII ZR 179/05. Ein Ausgleich kommt nur wegen solcher Leistungen in Betracht, denen nach den jeweiligen Lebensverhältnissen erhebliche Bedeutung zukommt. In diesem Fall bestehen Ausgleichsansprüche auch bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Klassischer Beispielfall: Bau eines Einfamilienhauses mit dem Geld des einen auf dem Grundstück des anderen.

Ausgleichsanspruch im Fall von nichteheliche Lebensgemeinschaft ist immer Einzelfallentscheidung

Die Beurteilung des Ausgleichsanspruchs ist immer eine Einzelfallentscheidung. Um eine Regelung zu finden, brauchen die Partner*innen gerade in emotional belastenden Trennungssituationen eine verlässliche anwaltliche Beratung. Familienrechtliche Kenntnisse unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind für eine richtige Beurteilung unerlässlich. Wenn es um die Ermittlung und Durchsetzung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geht, stehen wir als verlässliche Partnerinnen an Ihrer Seite. Zögern Sie also nicht und lassen Sie sich von einer spezialisierten Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei beraten.

Mediation als Alternative

Die Auseinandersetzung ist auch im Wege der Mediation möglich und oftmals gerade unter Kostengesichtspunkten eine sinnvolle Alternative.

In der Mediation findet eine direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten mit Unterstützung der Mediatorin statt.

Die Parteien können so sicherstellen, dass ihre jeweiligen Anliegen gehört werden und haben zudem die Chance, auch die nicht juristischen Aspekte, die meist von den Anwälten*innen ausgeblendet werden, in die Erarbeitung einer Lösung einzubringen.

Mediation empfiehlt sich insbesondere immer dann, wenn persönliche Beziehungen trotz der Konflikte erhalten werden sollen. Im Mediationsverfahren agieren die Beteiligten eigenverantwortlich. Anders als in der juristischen Auseinandersetzung, in der die Verantwortung für die Lösung des Konflikts an die Gerichte delegiert wird, behalten die Beteiligten im Mediationsverfahren ihre Handlungshoheit.

Wechselmodell und Kindesunterhalt – keine automatische Einstellung der Unterhaltsverpflichtung

Das Wechselmodell, bei dem sich getrennte Eltern die Betreuung ihrer Kinder annähernd zu gleichen Teilen teilen, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Es ermöglicht den Kindern, eine gleichmäßige Bindung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und stellt eine alternative Betreuungsform zur klassischen Residenzregelung dar. Doch was passiert mit dem Kindesunterhalt im Rahmen eines Wechselmodells? Oftmals herrscht die Annahme vor, dass bei der Durchführung eines Wechselmodells automatisch die Zahlung von Kindesunterhalt entfällt. Doch dem ist nicht so.

Treffen einer Vereinbarung für eine einvernehmliche Lösung zum Kindesunterhalt

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vereinbarung eines Wechselmodells nicht automatisch zur Einstellung der Unterhaltszahlungen führt. Vielmehr sollten die Eltern auch in Bezug auf den Kindesunterhalt eine Einigung erzielen. Es bietet sich an, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen dem Elternteil mit dem geringeren Einkommen einen Ausgleich zahlt. Diese pragmatische Lösung ermöglicht eine gerechte finanzielle Aufteilung der Kosten, die mit der Betreuung und Versorgung des Kindes verbunden sind.

Treffen die Eltern keine entsprechende Vereinbarung, kann es zu langwierigen und komplizierten Unterhaltsstreitigkeiten kommen. Die Unterhaltsberechnungen, die in solchen Fällen vorgenommen werden, können für Nichtjuristen kaum nachvollziehbar sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt bestehen bleibt, selbst wenn die Kinder nicht schwerpunktmäßig bei einem der Elternteile betreut werden. Dies bedeutet, dass die praktische Durchführung eines Wechselmodells für beide Elternteile mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein kann. Es ist anzumerken, dass dies vor allem für Eltern gilt, die über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen. In der Praxis haben Mütter bei der Durchführung des Wechselmodells – basierend auf unseren bisherigen Erfahrungen – häufig mit erheblichen Nachteilen zu kämpfen.

Um solche Nachteile zu vermeiden und eine gerechte Regelung des Kindesunterhalts im Rahmen eines Wechselmodells zu gewährleisten, ist es ratsam, rechtzeitig professionellen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die individuelle Situation der Eltern analysieren, Unterhaltsansprüche berechnen und eine verbindliche Vereinbarung ausarbeiten, die den Bedürfnissen der Familie gerecht wird. Dies erspart den Eltern nicht nur langwierige Streitigkeiten, sondern gewährleistet auch eine finanzielle Stabilität für die Kinder.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall einzigartig ist und spezifische Umstände berücksichtigt werden müssen. Eine fachkundige rechtliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, die besten Lösungen für Ihr individuelles Wechselmodell zu finden. Jeder Elternteil sollte sich bewusst sein, dass das Wechselmodell neben seinen Vorzügen auch finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt, die im Interesse des Kindeswohls nicht vernachlässigt werden sollten.

Wechselmodell führt nicht automatisch zur Einstellung von Unterhaltszahlungen

Insgesamt zeigt sich, dass ein Wechselmodell nicht automatisch zur Einstellung der Unterhaltszahlungen führt. Eltern, die ein Wechselmodell umsetzen möchten, sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen Aspekten des Kindesunterhalts auseinandersetzen und professionellen Rat in Anspruch nehmen. So können sie sicherstellen, dass die finanziellen Belange ihrer Kinder angemessen berücksichtigt werden und das Wechselmodell harmonisch funktioniert.