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Unternehmens­beteiligung im Zugewinnausgleich

Unternehmensbeteiligung gehört in den Zugewinnausgleich

Verfügen Sie über eine Unternehmensbeteiligung, sind Sie Unternehmer*in, Zahnärzt*in oder selbständig tätig, können nach einer Trennung oder Scheidung ungeahnte Probleme zum Beispiel im Rahmen von Zugewinnausgleich auf Sie zukommen, wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Denn Unternehmensbeteiligung, die Praxis, die Kanzlei und andere Selbständigkeiten sind Vermögenswerte, die im Rahmen vom Zugewinnausgleich eine wichtige Rolle spielen und häufig mit hohen Werten in der Zugewinnbilanz zu berücksichtigen sind. Die Crux daran ist, der ermittelte Unternehmenswert Ihrer Unternehmensbeteiligung steht nur auf dem Papier und ist aber tatsächlich nicht vorhanden.

Haben Sie gegenüber Ihrem/Ihrer Ehepartner*in im Rahmen von Zugewinnausgleich Ansprüche aus Unternehmensbeteiligung wissen Sie nicht, über welchen Wert diese Unternehmensbeteiligung tatsächlich verfügt und ob eine entsprechende Auszahlung an Sie möglich ist. Unklar ist für Sie, wie Sie damit umgehen und welcher Weg für Sie am Effektivsten sein kann.

Bei Uneinigkeit Sachverständigengutachten erforderlich

Problematisch ist zum Beispiel die Bewertung der Unternehmensbeteiligung. Was ist das Unternehmen tatsächlich Wert? Hierfür ist meist ein (teures) Sachverständigengutachten notwendig, denn die Eheleute kennen mangels Fachkompetenz nicht den Wert der Unternehmensbeteiligung. Ein Streit kann sich dann auch noch über die vom Sachverständigen*in angewendeten Bewertungsmethode entzünden. Dadurch wird das gesamte Scheidungsverfahren erheblich in die Länge gezogen und Gerichtskosten und Anwaltsgebühren unnötig in die Höhe getrieben. Außerdem entscheiden die zuständigen Richter*innen über die zu verwendende Bewertungsmethode. Das kann ebenfalls zu unzufriedenen Ergebnissen führen, zumindest immer für eine/n der Eheleute.

Unternehmenswert kann zu Liquiditätsproblemen führen

Steht der Vermögenswert fest, gibt es meistens Probleme mit der Liquidität des ausgleichspflichtigen Ehepartners*in. Unternehmer*innen verfügen meist nicht über die entsprechenden Zahlungsmöglichkeiten, die Hälfte des Unternehmenswertes an seine*en Ehepartner*in zu zahlen. Das kann sich existenzgefährdend auswirken. Außerdem kann es bei den anderen Unternehmensbeteiligten zu Unzufriedenheit führen und Konflikte entstehen innerhalb des betreffenden Unternehmens. Eine Auszahlung der Forderung aus dem Zugewinnausgleich kann mangels Liquidität nicht erfolgen, wenn die Aufnahme eines Darlehens nicht möglich ist.

Mögliche Lösungen

Daher kann eine Lösung sein, einen Ehevertrag zu schließen, die Gütertrennung zu regeln oder einen modifizierten Zugewinnausgleich vorzunehmen, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Nachträglich kann eine machbare Abfindungslösung verhandelt werden.

Am Ende entscheiden Sie, welchen Weg Sie einschlagen. 

Auszug bei Trennung aus Ihrem Eigenheim und die Folgen

Oftmals ziehen Menschen nach einer Trennung aus ihrem Eigenheim aus, ohne zuvor die sogenannten Scheidungsfolgen abschließend geregelt zu haben. Dies kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, die nicht nur den Umgang mit gemeinsamen Kindern betreffen, sondern auch finanzielle Verluste nach sich ziehen können. Um solche negativen Auswirkungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor dem Auszug anwaltlich beraten zu lassen.

Spekulationssteuer bei Auszug nach Trennung

Ein wichtiger Aspekt, der bei einem sofortigen Auszug aus dem Eigenheim nach einer Trennung berücksichtigt werden muss, ist die Spekulationssteuer. Bei einer selbst bewohnten Immobilie entfällt diese normalerweise, wenn das Eigenheim für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bewohnt wurde. Zieht man jedoch vor Ablauf dieser Frist aus, kann die Spekulationssteuer greifen und zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Für Sie ist es daher wichtig, die steuerlichen Konsequenzen eines Auszugs zu verstehen und entsprechende Strategien zu entwickeln, um mögliche Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Unterhaltsansprüche nach Umzug

Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei einem sofortigen Auszug berücksichtigt werden muss, ist der neue Wohnsitz. Oftmals ziehen Menschen nach der Trennung in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus. Hierbei können sich jedoch Probleme ergeben, wenn es um Unterhaltsansprüche geht. Je nach Einkommenssituation der Beteiligten kann es zu Veränderungen in der Unterhaltsberechnung kommen, wenn ein neuer Wohnsitz bezogen wird. Wir helfen Ihnen zu verstehen, wie sich ein Umzug auf die Unterhaltszahlungen auswirkt und schützen Ihre Rechte.

Umgangsrecht mit Kindern

Des Weiteren ist es wichtig, das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern zu berücksichtigen. Ein sofortiger Auszug kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn die Frage des Umgangs noch nicht abschließend geklärt ist. Es ist daher vorher wichtig, eine vernünftige Lösung zu finden, die sowohl den Interessen der Kinder als auch denen der Eltern gerecht wird. Dies kann den Umgang mit den Kindern betreffen, aber auch Fragen wie das Sorgerecht und den Unterhalt.

Neben den genannten Aspekten gibt es noch eine Vielzahl anderer rechtlicher Konsequenzen, die bei einem sofortigen Auszug aus dem Eigenheim nach einer Trennung auftreten können. Dazu gehören beispielsweise Fragen zum Zugewinnausgleich, zur Verteilung des Hausrats oder zur Aufteilung von gemeinsamen Schulden. 

Zusammenfassend ist es entscheidend, sich vor einem sofortigen Auszug aus dem Eigenheim nach einer Trennung anwaltlich beraten zu lassen. Dies schützt Sie vor möglichen finanziellen Verlusten, steuerlichen Konsequenzen und rechtlichen Problemen. Ziehen Sie nicht voreilig aus Ihrem Eigenheim aus, sondern lassen Sie sich vorher umfassend beraten. Ihre Zukunft kann davon abhängen.

Ausgleichsanspruch nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaft und ihre Ausgleichsansprüche nach Beendigung

Scheitert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, sind Regelungen hinsichtlich des gemeinsam erworbenen Eigentums und gemeinsam eingegangener Verbindlichkeiten zu  treffen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft und ihre Vermögensverhältnisse

Grundsätzlich findet bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kein Zugewinnausgleich wie zwischen Ehegatten statt. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH werden gemeinschaftsbezogene Zuwendungen der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – sofern nichts anderes geregelt ist – grundsätzlich nicht ausgeglichen. Die Beiträge, die der eine Partner in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen geleistet hat, verbleiben auch nach der Trennung beim Empfänger.

Ausnahme: Wenn die Zuwendung (weit) über das gewöhnliche Maß hinaus geht, kann ein Ausgleich nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über den Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht kommen, BGH, Urteil vom 09.07.2008, Az. XII ZR 179/05. Ein Ausgleich kommt nur wegen solcher Leistungen in Betracht, denen nach den jeweiligen Lebensverhältnissen erhebliche Bedeutung zukommt. In diesem Fall bestehen Ausgleichsansprüche auch bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Klassischer Beispielfall: Bau eines Einfamilienhauses mit dem Geld des einen auf dem Grundstück des anderen.

Ausgleichsanspruch im Fall von nichteheliche Lebensgemeinschaft ist immer Einzelfallentscheidung

Die Beurteilung des Ausgleichsanspruchs ist immer eine Einzelfallentscheidung. Um eine Regelung zu finden, brauchen die Partner*innen gerade in emotional belastenden Trennungssituationen eine verlässliche anwaltliche Beratung. Familienrechtliche Kenntnisse unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind für eine richtige Beurteilung unerlässlich. Wenn es um die Ermittlung und Durchsetzung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geht, stehen wir als verlässliche Partnerinnen an Ihrer Seite. Zögern Sie also nicht und lassen Sie sich von einer spezialisierten Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei beraten.

Mediation als Alternative

Die Auseinandersetzung ist auch im Wege der Mediation möglich und oftmals gerade unter Kostengesichtspunkten eine sinnvolle Alternative.

In der Mediation findet eine direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten mit Unterstützung der Mediatorin statt.

Die Parteien können so sicherstellen, dass ihre jeweiligen Anliegen gehört werden und haben zudem die Chance, auch die nicht juristischen Aspekte, die meist von den Anwälten*innen ausgeblendet werden, in die Erarbeitung einer Lösung einzubringen.

Mediation empfiehlt sich insbesondere immer dann, wenn persönliche Beziehungen trotz der Konflikte erhalten werden sollen. Im Mediationsverfahren agieren die Beteiligten eigenverantwortlich. Anders als in der juristischen Auseinandersetzung, in der die Verantwortung für die Lösung des Konflikts an die Gerichte delegiert wird, behalten die Beteiligten im Mediationsverfahren ihre Handlungshoheit.

Spekulationssteuer bei Scheidung oder Trennung

Spekulationssteuer bei Scheidung oder Trennung beachten

Bei Eigentum an Immobilien der Eheleute kann bei Scheidung und Trennung Spekulationssteuer anfallen.

Bei Scheidung oder Trennung wird häufig das selbstbewohnte Eigenheim, das im Eigentum beider Eheleute steht, auf eine:n Ehepartner:in übertragen oder insgesamt an Dritte veräußert. Hierbei kann Spekulationssteuer anfallen. (mehr …)

Regelung des Umgangsrechts beim Wechselmodell im Fall von Corona

Was Eltern jetzt wissen sollten!

Uns erreichen dazu viele Fragen zum Umgangsrecht der getrennt voneinander lebenden Eltern. Sie sind verunsichert, wie sie ihr Umgangsrecht zur Zeit ausüben können. Dies ist ein kleiner Ausschnitt der Fragen. Derzeit können wir nur auf der Basis von anwaltlichen Erfahrungswerten vermuten, wie die Gerichte in diesen Fällen entscheiden werden.

Seit dem 24.03.2020 um 0:00 Uhr ist die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronoavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg in Kraft getreten.

1. Umgangsrecht wegen Einschränkung der Sozialkontakte verweigern?

Frage:   Ein Elternteil hält sich nicht an die geltenden Abstandsregeln und schränkt die Sozialkontakte nicht ein. Dadurch gefährdet er/sie das gemeinsame Kind. Kann ich den Umgang verweigern? (mehr …)

Wechselmodell und Kindesunterhalt – keine automatische Einstellung der Unterhaltsverpflichtung

Das Wechselmodell, bei dem sich getrennte Eltern die Betreuung ihrer Kinder annähernd zu gleichen Teilen teilen, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Es ermöglicht den Kindern, eine gleichmäßige Bindung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und stellt eine alternative Betreuungsform zur klassischen Residenzregelung dar. Doch was passiert mit dem Kindesunterhalt im Rahmen eines Wechselmodells? Oftmals herrscht die Annahme vor, dass bei der Durchführung eines Wechselmodells automatisch die Zahlung von Kindesunterhalt entfällt. Doch dem ist nicht so.

Treffen einer Vereinbarung für eine einvernehmliche Lösung zum Kindesunterhalt

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vereinbarung eines Wechselmodells nicht automatisch zur Einstellung der Unterhaltszahlungen führt. Vielmehr sollten die Eltern auch in Bezug auf den Kindesunterhalt eine Einigung erzielen. Es bietet sich an, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen dem Elternteil mit dem geringeren Einkommen einen Ausgleich zahlt. Diese pragmatische Lösung ermöglicht eine gerechte finanzielle Aufteilung der Kosten, die mit der Betreuung und Versorgung des Kindes verbunden sind.

Treffen die Eltern keine entsprechende Vereinbarung, kann es zu langwierigen und komplizierten Unterhaltsstreitigkeiten kommen. Die Unterhaltsberechnungen, die in solchen Fällen vorgenommen werden, können für Nichtjuristen kaum nachvollziehbar sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt bestehen bleibt, selbst wenn die Kinder nicht schwerpunktmäßig bei einem der Elternteile betreut werden. Dies bedeutet, dass die praktische Durchführung eines Wechselmodells für beide Elternteile mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein kann. Es ist anzumerken, dass dies vor allem für Eltern gilt, die über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen. In der Praxis haben Mütter bei der Durchführung des Wechselmodells – basierend auf unseren bisherigen Erfahrungen – häufig mit erheblichen Nachteilen zu kämpfen.

Um solche Nachteile zu vermeiden und eine gerechte Regelung des Kindesunterhalts im Rahmen eines Wechselmodells zu gewährleisten, ist es ratsam, rechtzeitig professionellen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die individuelle Situation der Eltern analysieren, Unterhaltsansprüche berechnen und eine verbindliche Vereinbarung ausarbeiten, die den Bedürfnissen der Familie gerecht wird. Dies erspart den Eltern nicht nur langwierige Streitigkeiten, sondern gewährleistet auch eine finanzielle Stabilität für die Kinder.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall einzigartig ist und spezifische Umstände berücksichtigt werden müssen. Eine fachkundige rechtliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, die besten Lösungen für Ihr individuelles Wechselmodell zu finden. Jeder Elternteil sollte sich bewusst sein, dass das Wechselmodell neben seinen Vorzügen auch finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt, die im Interesse des Kindeswohls nicht vernachlässigt werden sollten.

Wechselmodell führt nicht automatisch zur Einstellung von Unterhaltszahlungen

Insgesamt zeigt sich, dass ein Wechselmodell nicht automatisch zur Einstellung der Unterhaltszahlungen führt. Eltern, die ein Wechselmodell umsetzen möchten, sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen Aspekten des Kindesunterhalts auseinandersetzen und professionellen Rat in Anspruch nehmen. So können sie sicherstellen, dass die finanziellen Belange ihrer Kinder angemessen berücksichtigt werden und das Wechselmodell harmonisch funktioniert.