Wechselmodell und Kindesunterhalt

Bei der Durchführung eines Wechselmodells entfällt nicht automatisch die Zahlung von Kindesunterhalt.

Wenn sich die Eltern nach ihrer Trennung darauf verständigen können, ein Wechselmodell zu leben, sollten Sie tunlichst auch eine Einigung in Bezug darauf finden, wie sich der Kindesunterhalt gestaltet. Es bietet sich an, dass derjenige, der über das höhere Einkommen verfügt, demjenigen mit dem geringeren Einkommen einen Ausgleich zahlt.

Wenn diese pragmatische Lösung nicht zustande kommt, droht ein langwieriger Rechtsstreit mit komplizierten Unterhaltsberechnungen, die für Nichtjuristen kaum nachvollziehbar sein dürften. Die dabei vom BGH vorgenommenen Berechnungen sind – gelinde gesagt – anspruchsvoll. Der BGH hat in der letzten Zeit wiederholt entschieden, dass die Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, bestehen bleibt, selbst wenn die Kinder nicht schwerpunktmäßig bei dem einen oder anderen Elternteil betreut werden. Dadurch wird die praktische Durchführung des Wechselmodells für beide beteiligten Elternteile sehr teuer und wird nur für Eltern in Betracht kommen, die beide über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen. In der Praxis führt die Durchführung des Wechselmodell auf Seiten der Mütter – nach unseren bisherigen Erfahrungen – zu erheblichen Nachteilen.