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Fakten | Kosten für Trainingslager als Mehrbedarf zum Kindesunterhalt?

Zusätzlich zum Kindesunterhalt kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Mehrbedarf sind regelmäßig anfallende, vorhersehbare Kosten, die nicht vom Regelunterhalt gedeckt sind. Das sind z.B. die Kosten der KITA, Nachhilfeunterricht oder privater Musikunterricht.

In unserem Fall verlangt der 17-jährige Sohn – ein Sportler auf dem Sprung in den Kader des Landesverbandes – die Kosten für die Teilnahme an denen vom zuständigen Landessportverband organisierten 4 x jährlich stattfindenden (Höhen-) Trainingslagern im Ausland. Dadurch fallen zusätzliche Kosten von rund 1.000,-€ pro Trainingslager an. Außerdem verlangt der junge Sportler die Übernahme der Kosten für seine spezielle Sportausrüstung, wodurch jährlich nochmals Kosten i.H.v. 2.100,-€ anfallen. Der junge Sportler verlangt die Erstattung der in der Vergangenheit bereits angefallenen Kosten i.H.v. ca. 6400,-€ und macht pauschal Jahresbeträge für die Zukunft geltend.

Bei überdurchschnittlich guten Einkommensverhältnissen haften beide Elternteile für diesen Mehrbedarf quotal im Verhältnis ihrer Einkünfte, und zwar zusätzlich. Allerdings nur, wenn dieser zusätzliche Bedarf konkret nachgewiesen und vorher angemeldet und belegt wird. Für die Vergangenheit gibt es nichts.

Fakten | Ausbildungsunterhalt für Studierende

Volljährige „Kinder“ haben gegenüber beiden Elternteilen einen Anspruch auf Finanzierung einer Ausbildung. Das Kind kann seinen Beruf frei und sein Studienfach auch gegen den Willen der Eltern wählen. Allerdings muss das Kind seine beruflichen Pläne mit den Eltern besprechen, damit die sich darauf einstellen können. Die Berufsausbildung oder das Studium muss zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern passen. Eine Altersobergrenze für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es nicht. Auch Spätentwickler sollen die Chance haben, einen ihren Neigungen und persönlichen Fähigkeiten entsprechenden Abschluss zu erwerben. Das gilt vor allem dann, wenn die Eltern ihr Kind in eine unpassende Ausbildung gepresst haben.

Eine einheitliche Ausbildung liegt vor, wenn in dem Fall Abitur – Lehre – Studium objektiv feststellbar ist, dass die bereits abgeschlossene Lehre bei der Bewältigung des Studium nützlich ist, weil ein inhaltlicher, fachlicher Zusammenhang besteht.

Das Kind ist verpflichtet, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig zu absolvieren.

Vor allem darf das Kind gegenüber den Eltern keine falsche Angaben machen und sich so Unterhaltsleistungen erschleichen. Eine solches Verhalten führt zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.

Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils?

Die praktische Durchführung eines gleichberechtigten Wechselmodells (eine Woche bei der Mutter, die nächste Woche beim Vater) kann grundsätzlich durch das Familiengericht im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden. Das Gesetz schließt nicht aus, dass ein Familiengericht eine Umgangsregelung trifft, die im Ergebnis dazu führt, dass die Betreuungszeiten für die Kinder genau hälftig geteilt werden.

Ein Wechselmodell kann unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Da ein Wechselmodell praktisch nur funktioniert, wenn die Eltern miteinander reden können, ist genau diese Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit Bedingung für die richterliche Anordnung eines Wechselmodells.

Wenn zwischen den Eltern ein hoch eskalierter Streit besteht, liegt ein gleichberechtigtes Wechselmodell nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Nur wenn sich die Eltern in grundsätzlichen Erziehungsfragen einig sind und im Alltag verlässliche Absprachen miteinander treffen können, kommt ein Wechselmodell infrage.

Trennung, Scheidung – Was passiert mit unserem Häuschen?

Viele Paare, die sich trennen, egal ob verheiratet oder unverheiratet, sind gemeinsam Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Was passiert nun mit dem „Traumhaus“, wenn einer der Partner auszieht? Der freihändige Verkauf ist nur möglich, wenn sich beide Partner einig sind. Die Zustimmung zum Verkauf kann nicht erzwungen werden. Verweigert ein Partner seine Zustimmung, kann die Beantragung einer Teilungsversteigerung die Lösung sein. Allerdings ist die Durchführung einer Teilungsversteigerung wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn die Darlehensbelastung deutlich geringer ist als der vermutliche Erlös.

Der Erlös steht den getrennt lebenden Paaren im Verhältnis der Miteigentumsanteile nach Abzug der Verbindlichkeiten zu. Doch Vorsicht: Wenn das Objekt nicht länger als zehn Jahre im Eigentum stand und an Wert gewonnen hat, droht demjenigen, der bereits ausgezogen ist, eine happige Spekulationssteuer.

Sprechen Sie mit uns, damit Sie trotz einer hohen Darlehensbelastung und mangelnder Kooperationsbereitschaft Ihres Ex-Partners zu einer sachgerechten und einvernehmlichen Lösung kommen.

 

Väter erhalten Sorgerecht für nichteheliche Kinder

Der EUGH hat entschieden, dass das gemeinsame Sorgerecht auch für Eltern nichtehelicher Kinder der Normalfall sein muss. Die Bundesregierung wurde verdonnert, dafür die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Und sie bewegt sich doch… Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium liegt seit März 2012 vor und nun hat auch das Bundeskabinett den Entwurf durchgewunken. Danach haben auch Väter nichtehelicher Kinder zukünftig eine gute Chance, das Sorgerecht gemeinsam mit der getrenntlebenden Mutter auszuüben und sogar das alleinige Sorgerecht übertragen zu bekommen! Bisher scheiterten diese Versuche meistens am Unwillen der Mütter. Das wird jetzt anders. Zukünftig wird der Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nur abgelehnt werden können, wenn triftige Gründe vorgetragen werden können, warum die Übertragung des Sorgerechts auf beide Eltern (normal!) nicht dem Kindeswohl entspricht.

Auch Väter, die das alleinige Sorgerecht für sich begehren, haben bessere Erfolgsaussichten. Es wird auch in diesen Fällen zukünftig nicht mehr darauf ankommen, dass die Übertragung des alleinigen Sorgerechts am besten dem Kindeswohl entspricht, sondern darauf, dass keine Gründe vorliegen, die dem entgegenstehen. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied. Wir zeigen Ihnen den Weg in die Alleinsorge.